Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung beschreibt die aktuellen Barrierefreiheits-Massnahmen, Prüfgrenzen, bekannten Einschränkungen und den Feedback-Weg von admintoolkit.io, ohne pauschale Konformität zu behaupten.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die deutsch- und englischsprachigen Seiten und browserbasierten Werkzeuge von admintoolkit.io. Eingebettete oder verlinkte Inhalte Dritter, darunter Karten- und Analytics-Dienste, liegen teilweise ausserhalb der direkten Kontrolle der Website.
Umgesetzte Massnahmen
- Semantische HTML-Struktur, Seitenüberschriften und beschriftete Bedienelemente.
- Tastaturbedienung, sichtbare Fokusmarkierungen und ein Sprunglink zum Hauptinhalt.
- Responsive Darstellung, skalierbare Schrift und helle, dunkle sowie systemgesteuerte Darstellung.
- Automatisierte Prüfungen mit Browser-, Axe- und Lighthouse-Gates sowie gezielte manuelle Tastatur- und Layoutprüfungen.
- Lokale Verarbeitung von Tool-Eingaben, wo dies technisch möglich ist, und klar erkennbare Live-Abfragen.
Prüfstatus und Grenzen
Automatisierte Prüfungen decken nur einen Teil der Barrierefreiheit ab. Manuelle Prüfungen für Kontrast in allen Darstellungsvarianten, Screenreader-Ausgabe, komplexe technische Resultattabellen und sehr lange Werte werden laufend ergänzt. Deshalb wird derzeit keine vollständige Konformität mit WCAG 2.2 AA oder einem anderen Standard behauptet.
Bekannte Einschränkungen
Einzelne Diagnoseergebnisse enthalten lange technische Zeichenfolgen, Tabellen oder Quelltextblöcke, die auf kleinen Displays und mit bestimmten Hilfstechnologien zusätzlichen Navigationsaufwand verursachen können. Inhalte und Bedienelemente von Drittanbietern können von den hier beschriebenen Massnahmen abweichen.
Feedback und Kontakt
Wenn du eine Barriere feststellst, beschreibe bitte die betroffene Seite, das Bedienelement, den verwendeten Browser und – soweit hilfreich – die eingesetzte Hilfstechnologie über das Kontaktformular. Meldungen werden geprüft und nach Auswirkung priorisiert.
Stand dieser Erklärung: 29. Juli 2026.